Nachlass

Gerne dürfen Sie alle hier vorliegenden Muster und Beispiele frei verwenden

Im Volksmund wird der Nachlass als Erbe betitelt. Unter dem Gesetzesbegriff,  Nachlass regelt das BGB sämtliche gesetzlichen Erbbedingungen. Diese gesetzlichen Bestimmungen können durch ein rechtsgültiges handschriftliches oder notarielles Testament außer Kraft gesetzt werden. Es wird im Nachlass unterschieden zwischen Erben und dem Vermächtnis. Der Erbe übernimmt alle Rechte und vor allem auch Verpflichtungen, während das Vermächtnis bestimmte Gegenstände oder Geldwerte beinhaltet, ohne die Haftung für das gesamte Erbe.

Nachlass und Pflichtteilsanspruch

Die engsten Angehörigen, also Verwandte des ersten Grades haben den gesetzlichen Anspruch auf einen Pflichtanteil auch dann, wenn Sie im Testament enterbt wurden. Diesen Pflichtteilsanspruch beim Nachlass kann man zur Not auch einklagen. Es ist immer ein Geldanspruch, der auch sofort nach der Feststellung der Rechtmäßigkeit fällig wird. Dieser Pflichtteilsanspruch kann im Nachlass durch einen Erbverzicht ausgeschlossen werden. Wenn der Erblasser langwierige und Familien zerstörende Erbstreitigkeiten vermeiden möchte, sollte er sich mit den Pflichtteilsansprüchen vor Erstellung des Testaments auseinandersetzen. Die Erben der ersten Ordnung haben einen legitimen gesetzlichen Anspruch auf einen bestimmten Anteil des Nachlasses. Die Bestimmungen hierzu kann man im BGB nachlesen.

Nachlass Erbe

Der Erbe des Nachlasses tritt mit allen Rechten und Verpflichtungen in das Erbe ein. Er ist Nutznießer  des Eigentums eines nahen Angehörigen. Er muss jedoch auch dessen Verpflichtungen übernehmen. Auch die Begräbniskosten und alle mit der Beerdigung zusammenhängenden Kosten werden vom Erben bezahlt. Dies gilt auch für Schulden, Unterhaltszahlungen, die laufenden Verpflichtungen für Versicherungen usw. Der Haupterbe hat  auch die Verpflichtung Pflichtteilsansprüche am Erbe umgehend und in bar zu befriedigen. Der Erbe geht also umfangreiche Haftungsverpflichtungen ein und sollte deshalb auch gründlich prüfen, ob er den Nachlass annimmt. Sollte noch ein gesondertes Vermächtnis im Testament aufgeführt sein, so ist der Erbe auch hier zur Herausgabe verpflichtet.

Nachlass – Die Erbengemeinschaft

Wenn mehrere Erben, also eine Erbengemeinschaft im Vermächtnis berücksichtigt sind, bekommt jeder einen anteiligen Erbteil. Dieser Anteil ist ein Bruchteil am gesamten Nachlass. Einzelne Gegenständen werden hier nicht berücksichtigt, sondern nur das gesamte Vermögen. Die Erbengemeinschaft bekommt den Nachlass also immer als  Ganzes. Als Erbe einer Gemeinschaft  haben Sie nach dem Gesetz keinen Anteil an einzelnen Gegenständen.  Diese Regelung macht die Erbengemeinschaft auch schwierig und die Aufteilung führt oft zu großen Familienkriegen und Nachlassstreitigkeiten.

[the_ad id=“452″]Nachlass – Vermächtnis

Ein Vermächtnis kann im Testament  separat aufgeführt werden. Es betrifft immer nur einzelne Vermögensbereiche oder Sachgegenstände. Der Begünstigte eines Vermächtnisses hat keinerlei Zugriff auf den gesamten Nachlass. Ihm steht allenfalls der genau beschriebene Teil, eine Sache oder ein Geldbetrag zu. Der Haupterbe muss dieses Vermächtnis erfüllen. Wenn man ein Vermächtnis vererbt bekommt kann man es in den meisten Faällen annehmen, denn damit sind keinerlei Verpflichtungen verbunden. Es ist in der Tat eine Zuwendung ohne Risiko. Wenn ein solches Vermächtnis im Testament vermerkt ist, hat man auf die zugedachte Sache oder den Geldbetrag einen Rechtsanspruch. Die Ausnahme von dieser Regel des unbelasteten Vermächtnisses sind Grundstücke mit Grundschuld. Sollte dies der Fall kann dieses Vermächtnis unter Umständen auch wertlos sein, denn diese Verpflichtung müssten Sie auch bei einem Vermächtnis erfüllen. Es sei denn, Sie könnten nachweisen, dass diese Schulden mit dem Vermächtnis nicht in Zusammenhang stehen und die Schuld für eine Verpflichtung des Haupterben eingegangen wurde. Doch diese Nachweisführung wird bei Gericht äußerst schwierig. In diesem Fall ist ein Anwalt zu Rate zu ziehen.