Gestaltung des Vorsorgevertrages

Informationen rund um die Getaltung des Vorsorgevertrages

Es gibt vielerlei Arten von Vorsorgeverträgen. Häufig ist hiermit der Vertrag zur Bestattungsvorsorge gemeint, doch es kann sich auch um die Altersvorsorge oder um den Vermögensübergang handeln. Bei der Bestattungsvorsorge wird ein Vertrag mit einem Bestatter geschlossen, den man selbst bedient zu Lebzeiten. Dadurch ist Vorsorge getroffen, dass die Verwandten nicht mit der eigenen Bestattung belastet werden.

Schenkung einer Immobilie vertraglich gestalten

Wenn hiermit die Schenkung einer Immobilie geregelt werden soll, dann bedarf dies eines schriftlichen Schenkungsvertrages. Bei dessen Gestaltung ist ein Fachanwalt (z.B. heldt-zuelch.de) oder ein Notar zu Rate zu ziehen. Im Rahmen dieser Schenkung kann auch ein Vorsorgevertrag geschlossen werden für eine Pflegeverpflichtung oder die Zahlung einer Rente.

Vorsorgevertrag für die betriebliche Altersvorsorge

Zur Gestaltung der Altersvorsorge gehört auch die eigen- oder betrieblich finanzierte Altersversorgung. Diese Form der Vorsorge kann sowohl nur vom Arbeitgeber, und nur vom Arbeitnehmer oder von beiden gemeinsam bestritten werden, hierbei kommt es ganz auf die Gestaltung des Vorsorgevertrages an. Dieser ergänzt als zweite Stütze des deutschen Alterssicherungssystems die gesetzlich vorgeschriebene Rente im Alter. Rechtsanwälte informieren alle Arbeitnehmer darüber, dass sie hierauf einen Rechtsanspruch haben. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer einen Anteil seines Gehalts für die eigene Altersversorgung anspart. Diese nennt sich „Entgeltumwandlung“ und wird zudem auch staatlich gefördert.

[the_ad id=“452″]Die Betriebe haben die Last der Abwicklung und sind im Auftrag der Beschäftigten Vertragspartner des entsprechenden Finanzdienstleisters. Verschiedene Branchen helfen ihren Beschäftigten zusätzlich in Form eines Zuschusses eine gute betriebliche Altersversorgung aufzubauen. Es ist also in den allermeisten Fällen eine Leistung des Arbeitgebers. Solch ein Vorsorgevertrag kann eine Alters-, Invaliditäts- oder auch die Hinterbliebenenversorgung enthalten. Wenn man als Arbeitnehmer in der Rentenversicherung pflichtversichert ist, besteht seit dem Jahr 2002 ein gesetzlicher Anspruch auf diese Umwandlung des Einkommens. Der Arbeitgeber muss dem Wunsch eines Mitarbeiters auf diese Art der betrieblichen Altersversorgung also nachkommen.

Staatlich wird diese so genannte Entgeltumwandlung gefördert. Hierbei kommt es auf das Einkommen des Arbeitnehmers an. Zudem können auch steuerliche Vorteile genutzt werden.

Alle wichtigen Antworten zur betrieblichen Altersversorgung beantworten auch:

  • Betriebsräte der Firmen
  • Gewerkschaften der einzelnen Verbände

Weiterführende Informationen erhalten Sie auf folgende Internetseiten:

  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales www.bmas.bund.de
  • Deutsche Rentenversicherung Bund www.deutsche-rentenversicherung-bund.de