Testament handschriftlich

Gerne dürfen Sie alle hier vorliegenden Muster und Beispiele frei verwenden

Wer sein Testament handschriftlich aufsetzen möchte, hat grundsätzlich die Wahl zwischen einem Testament und einem Erbvertrag. Die meisten Menschen verfassen jedoch ein handschriftliches Testament. Damit Sie, einfach und in kurzer Zeit, ein gültiges  handschriftliches Testament schreiben können, geben wir Ihnen auf diesen Seiten Hilfestellungen und Tipps.

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Wenn Sie sich also für ein handschriftliches Testament entscheiden, müssen Sie es auch vom Anfang bis zum Ende eigenhändig verfassen.Auch ein einziger Satz mit der Schreibmaschine oder mit dem Computer eingefügt ist, macht das Testament mit Sicherheit ungültig. Ein Computervordruck  mit Ihrer Unterschrift ist kein handschriftliches Testament. Einen Tonträger zu Hilfe zu nehmen ist auch falsch. Das handschriftliche Testament muss auch auf jeden Fall eigenhändig unterschrieben werden. Formell würde es zwar genügen, wenn Sie nur mit Ihren Vornamen unterschreiben, damit jedoch keinerlei Verwirrungen entstehen, nimmt jeder selbstverständlich seine komplette Signatur. Wenn Sie die Erbfolge ändern möchten, können Sie dies auch jederzeit tun. Vergessen Sie nicht, das Datum einzutragen, damit jeder weiß, welches ihr wirklich letzer Wille ist. Das Testament handschriftlich verfasst kann man zu Hause aufbewahren. Es ist zweckmäßig aber nicht zwingend notwendig, den Erben zu sagen wo sie es finden. Es gibt auch Aufbewahrungsorte für das handschriftliche Testament, an denen die Erben automatisch suchen, weil es für Sie typisch ist, dort wichtige Unterlagen aufzubewahren. Wenn Sie ganz auf Nummer sicher gehen wollen, lassen Sie das handschriftliche Testament bei einem Notar aufbewahren.

[the_ad id=“452″]Erben und Vererben geschieht in Deutschland nach festen Regeln, die man beim Verfassen des Testaments zwar nicht beachten muss, doch man provoziert damit auch Erbstreitigkeiten. Es gibt eine gesetzlich geregelte Erbfolge. Diese Erbfolge setzt fest, wer einen Pflichtanteil am Erbe bekommen muss, auch im handschriftlichen Testament. Wenn das Erbe mit Schulden belastet ist, muss der Erbe nicht annehmen. Er kann das Erben ablehnen, dies wäre dann gesetzlich die Erbausschlagung. Diese Erbausschlagung muss auch nach bestimmten Regelungen vor sich gehen und beim Nachlassgericht erklärt werden. Wenn ein naher Verwandter ein Testament zu Ihren Gunsten verfasst hat, werden Sie in der Regel beim Nachlassgericht einen so genannten Erschein beantragen. Das Nachlassgericht ist auch für Erbstreitigkeiten zuständig.  In bestimmten Erbfällen kann es auch nötig sein, die Nachlassverwaltung einzuschalten. Darüber berichten wir ebenfalls auf diesen Seiten, denn für den Verfasser des handschriftlichen Testaments ist es wichtig, sich über die Regeln beim Erben und Vererben zu informieren.

Auch zum Nachlassverzeichnis haben wir einige Informationen für Sie auf diesen Seiten bereitgestellt. In der Gesetzgebung wird beim Erben hauptsächlich vom Nachlass gesprochen. Es gibt viele verschiedene Formen, sein Vermögen weiterzugeben und ebenso viele gesetzliche Regelungen dazu.  Beim Verfassen des handschriftlichen Testamentes ist auch die Möglichkeit zum Ehegattentestament gegeben. Falls Sie diese Testamentform wählen möchten, haben wir auf der entsprechenden Seite auch ein Mustertestament für die handschriftliche Form erstellt.

Natürlich gibt es viele verschiedene Erbfälle, deshalb kann dies auch nur als Anhaltspunkt genommen werden.  Wer seinen Nachlass in die richtigen Hände geben möchte,  schreibt das eigenhändige Testament in der richtigen Form und zwar so, dass die Erben hinterher nicht vor dem Nachlassgericht landen. Wir von Testament-handschriftlich.de möchten Ihnen für diese Aufgabe Hilfestellungen an die Hand geben. Haben Sie noch Fragen oder Anregungen? Wir freuen uns über jede Zuschrift.