Nachlassverzeichnis

Gerne dürfen Sie alle hier vorliegenden Muster und Beispiele frei verwenden

Unter einem Nachlassverzeichnis versteht man die Auflistung alle Vermögenswerte beim Erben. Beim Erstellen des Testaments kann der Erblasser sein Hab und Gut, z.B. wertvolle Bilder,  Schmuck, Immobilien, Aktien, Barvermögen usw. auflisten. Es ist auch möglich, dieses Nachlassverzeichnis beim Notar anzufertigen oder auch ein privates Nachlassverzeichnis dort zu hinterlegen. Bei großen Vermögen kann es durchaus sinnvoll sein, ein solches Verzeichnis zu schreiben. Auch wenn ein Nachlass große Schulden beinhaltet, macht ein solches Verzeichnis Sinn, denn der Erbe kann sofort sehen, was ihn bei diesem Erbe erwartet. Wenn ein Erbberechtigter Zweifel an der Richtigkeit der Aufteilung hat, kann er auch jederzeit die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses durch eine neutrale Stelle verlangen. Es ist auf jeden Fall ein gutes Mittel, eine gerechte Aufteilung des Vermögens zu dokumentieren. Viele Erbauseinandersetzungen würden sich hierdurch erübrigen, weil beim Nachlass in diesem Fall eine große Transparenz gewährleistet ist.

Nachlassverzeichnis für Pflichtteilsberechtigte

[the_ad id=“452″]Wenn ein naher Verwandter gestorben ist, z.B. ein Elternteil, haben die Kinder grundsätzlich eine Erbberechtigung. Sollten sie im Testament nicht berücksichtigt sein, so können sie sich zumindest auf den Pflichtanteil berufen. Wenn die Eltern sich nämlich gegenseitig zum Erben bestimmen und dies ist häufig der Fall, sind die Kinder praktisch enterbt. Sie können jedoch ihren Pflichtteil verlangen. Das Nachlassverzeichnis kann den Erbberechtigten helfen, ihre Ansprüche zu berechnen und zu fordern. Bei großen Vermögen ist es auch nur durch ein Nachlassverzeichnis möglich, den richtigen Wert des Vermögens einzuschätzen. Sollten die Erben das private Nachlassverzeichnis anzweifeln, können sie auch ein notarielles Nachlassverzeichnis fordern. Wenn in der Familie schon ein Erbstreit entbrannt ist, werden diese auch auf ihr Recht pochen, dass die Aufnahme dieses Verzeichnisses durch einen Notar gemacht wird. Ein kluger Erblasser wird schon durch die Aufteilung des Nachlasses und dessen Formulierung solche Dinge im Vorfeld vermeiden.